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Unfall - was tun?

Sofern Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden

Was tun?

AM UNFALLORT

  • Notieren Sie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners im Beisein von Zeugen.
  • Falls keine Zeugen anwesend sind, rufen sie die Polizei um den Unfall aufzunehmen.
  • Bestehen Sie bei unklarer Situation unbedingt darauf die Polizei hinzuzuziehen.
  • Vertrauen Sie nicht darauf, wenn der Unfallgegner die Schuld mündlich und ohne Zeugen auf sich nimmt.
  • Wenn Personenschäden vorliegen, ist unbedingt die Polizei zu informieren.
  • Fotografieren Sie die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß aus mehreren Blickwinkeln.
  • Achten Sie beim Fotografieren auf eventuell vorhandene Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte am Fahrzeug oder Teile auf der Fahrbahn.
  • Notieren Sie sich Namen und Telefonnummer, von Zeugen die den Unfall beobachtet haben.

Beauftragen Sie einen RECHTSANWALT

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung. Lassen Sie ihrem Rechtsanwalt das erstellte Gutachten zukommen. Die Kosten des Rechtsanwaltes gehören zum Schaden. Auch ohne Rechtsschutz, bei klarer Schuldfrage, werden diese von der Gegnerischen Versicherung übernommen.

Bestehen Sie auf einen KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN

Bestehen Sie darauf, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, dass ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger wie das KFZ-Sachverständigenbüro Heidschötter und Tillmann beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die dadurch entstehenden Kosten gehören nach Deutscher Rechtsprechung zum Schaden und können somit geltend gemacht werden.

Wichtige INFORMATION

Versicherungen dürfen beim Haftpflichtschaden einen Sachverständigen nicht ablehnen. Nur bei einem auch für den Laien erkennbaren Bagatellschaden ist dies zulässig. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein, da diese oftmals zu Gunsten der Versicherung ausfallen. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, diese ermittelt auch der KFZ-Sachverständige. Wenn Sie ihr Fahrzeug selbst reparieren, beauftragen Sie Heidschötter und Tillmann nach der Reparatur eine Reparaturbestätigung zu erstellen, um die Kosten für den Nutzungsausfall erstattet zu bekommen.

Beachten Sie die QUALIFIKATION

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für konkrete Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten. Qualifizierte Sachverständige führen den Zusatz BVSK und sind öffentlich bestellt und ifS zertifiziert.

Copyright 2024 | Heidschötter & Tillmann • Büro für KFZ-Technik GmbH
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