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KFZ
SACHVERSTÄNDIGER
Leider ist die Berufsbezeichnung des KFZ-Sachverständigen in Deutschland nicht geschützt. Dies bedeutet, dass auch nicht ausreichend qualifizierte Gutachter sich als solche ohne behördliche Erlaubnis oder Kontrolle bezeichnen dürfen.
Qualifizierte und seriöse KFZ-Sachverständige wie die des KFZ-Sachverständigenbüro Heidschötter und Tillmann erkennen Sie zum Beispiel durch die Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024 oder durch die Mitgliedschaft im BVSK.
Darüber hinaus weisen wir unsere persönliche Eignung regelmäßig gegenüber der Zertifizierungsstelle nach. Somit ist ein aktueller Wissensstand und hohe Qualität der Gutachten gewährleistet. Dazu kommt unsere langjährige Berufserfahrung und stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter.
Heidschötter und Tillmann
- Classic Data-Vertragspartner
- Spezialisiert auf Wohn- und Wohnmobilschäden
- DAT-Vertragspartner
- Fachlich Kompetent
- Langjährige Berufserfahrung
- Unparteilichkeit
- Unabhängigkeit
- Fachliche Sachkenntnis
- Stetige Fort- und Weiterbildung
- Zertifiziert
- Mitglied im BVSK
Unsere Leistungen für Sie
- Wir erstellen Gutachten über Haftpflichtschäden an PKW, LKW, Motorrädern, KOM, Wohnmobile, Wohnwagen, PKW-Anhänger, LKW-Anhänger, Auflieger, LKW-Sonderaufbauten, landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und fliegende Bauten.
- Wir fertigen Teil- und Vollkaskogutachten über Schäden an den vorstehend aufgeführten Fahrzeugtypen.
- Wir untersuchen PKW, LKW, Motorräder und sonstige Fahrzeuge auf Verkehrs- und Betriebssicherheit.
- Weiterhin erstellen wir Gutachten über Ursachen und Schädenhöhe von Motor- und Getriebeschäden.
- Als Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand bewerten wir PKW, LKW, Motorräder, KOM, Wohnmobile, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger und Oldtimer.
- Außerdem führen wir Bewertungen und Untersuchungen an Leasingfahrzeugen als Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand durch.
- Wir fertigen Gutachten zum Zwecke der vorprozessualen und prozessualen Beweissicherung durch.
Die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen bei einem Haftpflichtschadenfall ist für Sie kostenfrei, da die eintrittspflichtige Versicherung die Kosten übernehmen muss, außer bei einer Mithaftung oder bei Bagatellschäden.
Sie benötigen ein GUTACHTEN?
Unsere Sachverständigen nehmen beim ersten Termin die Aufnahme der Kontakt- und Fahrzeugdaten vor und führen die Schadensaufnahme des Fahrzeuges durch. Dazu werden Lichtbilder des Schadenbereichs erstellt, um die Schadenfeststellung zu dokumentieren. Darüber hinaus wird auch das restliche Fahrzeug fotografiert und eventuelle Vorschäden festgehalten.
Ein zweiter Termin kann notwendig sein, wenn Schäden mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Dies kann zum Beispiel bei einem Auffahrunfall der Fall sein, um Schäden hinter dem beschädigten Stoßfänger zu erkennen. Dafür muss dieser ausgebaut werden, um an die dahinter und oder darüber liegenden Bereiche zu gelangen.
Bei einem Unfall im Reifenbereich kann es notwendig werden, eine achsgeometrische Vermessung (Achsvermessung) durchzuführen, um weitere in Mitleidenschaft gezogene Bereiche des Fahrzeuges zu ermitteln.
Mit Hilfe des Audatex-DAT-Systems kalkuliert danach der KFZ-Sachverständige den entstandenen Schaden am Fahrzeug. In der Kalkulation zur Schadensbehebung sind zum Beispiel alle nötigen Reparaturen, Lackierarbeiten und Ersatzteile enthalten. Natürlich werden diese im Gutachten für jedermann verständlich beschrieben.
Zusätzlich werden die wichtigsten Lichtbilder der Schadenaufnahme dem Gutachten beigefügt. In manchen Fällen ist es notwendig, den Wiederbeschaffungswert sowie Restwert des Fahrzeuges zu ermitteln. Zum Beispiel, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten liegt ein Totalschaden vor.
Jedes erstellte Gutachten wird als Duplikat per Post unseren Kunden für die eigenen Unterlagen zugesendet. Die eintrittspflichtige Versicherung oder der beauftragte Rechtsanwalt erhält das Original-Gutachten.